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Unverträglichkeiten und Allergien bei der Hochzeit abfragen

Allergien, Unverträglichkeiten, vegetarisch, vegan oder halal: Mit diesen Vorlagen fragt ihr alles pro Person ab und gebt die Liste sicher an den Caterer.

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Kurz gesagt

Fragt Allergien, Unverträglichkeiten und Ernährungsweisen gleich mit der Rückmeldung ab, für jede Person einzeln, mit Kästchen für vegetarisch und vegan, einer Zeile für Allergien und der Frage, ob schon Spuren ein Problem sind. Caterer, Restaurants und Konditoreien müssen über die 14 Hauptallergene informieren, in der EU seit 13. Dezember 2014 auch bei offen serviertem Essen, private Gastgeber dort aber nicht. Bei schweren Allergien fragt ihr zusätzlich persönlich nach, und die Küche bekommt eine Liste nach Tischen, die ihr nach der Hochzeit löscht.

Unverträglichkeiten fragt ihr am besten gleich mit der Rückmeldung zur Hochzeit ab, für jede Person einzeln: ob sie vegetarisch, vegan, halal oder koscher isst, welche Allergien oder Unverträglichkeiten sie hat und ob schon Spuren ein Problem sind. Bei schweren Allergien fragt ihr zusätzlich persönlich nach. Daraus macht ihr eine Liste mit Tisch und Namen für Caterer, Konditorei und Service.

Wie ihr die Menüwahl selbst abfragt, also etwa Fleisch, Fisch oder vegetarisch beim Hauptgang, steht im Ratgeber Menüauswahl auf der Hochzeitseinladung. Hier geht es um alles, was ein Gast nicht essen kann, darf oder will, und um das, was in Österreich, Deutschland und der Schweiz rechtlich gilt.

Allergie, Unverträglichkeit oder Ernährungsweise: Was ist der Unterschied?

Die Küche muss wissen, ob ein Gast etwas nicht essen darf, schlecht verträgt oder aus Überzeugung nicht isst, denn davon hängt ab, wie vorsichtig sie kochen muss.

  • Allergie. Hier reagiert das Immunsystem, und laut dem österreichischen Gesundheitsportal können schon Spuren des Auslösers Beschwerden verursachen. Die Küche muss die Zutat weglassen und jeden Kontakt vermeiden, etwa über dasselbe Brett oder dasselbe Frittierfett.
  • Unverträglichkeit. Etwa eine Laktose- oder Fruktoseintoleranz. Das Immunsystem ist nicht beteiligt, die Beschwerden hängen meist von der Menge ab, und geringe Mengen werden oft gut vertragen. Was geht, weiß nur der Gast selbst.
  • Zöliakie. Eine Autoimmunerkrankung, ausgelöst durch Gluten. Betroffene müssen sich ein Leben lang und so konsequent wie möglich glutenfrei ernähren. Für die Küche gilt dasselbe wie bei einer Allergie. Gluten steckt auch in Bier und Malz.
  • Ernährungsweise. Wer vegetarisch, vegan, halal oder koscher isst, tut das aus eigener Entscheidung oder wegen einer religiösen Regel. Die Küche braucht ein passendes Gericht. Wie streng er es hält, sagt euch der Gast selbst.
  • Vorliebe. „Bitte keine Pilze“ gehört in die Anmerkungen. Die Küche entscheidet, ob sie darauf eingehen kann.

Bei zwei Angaben lohnt sich eine Nachfrage. „Keine Milch“ kann eine Milchallergie oder eine Laktoseintoleranz bedeuten. Laktosefreie Milchprodukte zählen weiterhin zum Allergen Milch, bei einer Allergie helfen sie also nicht. Und „Nussallergie“ kann Erdnüsse meinen (rechtlich eine eigene Gruppe) oder Schalenfrüchte wie Haselnuss und Mandel. Eine Diagnose braucht ihr nicht. Die Küche muss nur wissen, was weg muss, wie streng und an welchem Platz.

Unverträglichkeiten auf der Hochzeitseinladung abfragen: Textvorlagen

Allergien und Ernährungswünsche fragt ihr gemeinsam mit der Zu- oder Absage ab, pro Person, mit Kästchen für die häufigsten Angaben und einer freien Zeile für alles andere. Drei Regeln ersparen euch später viele Rückfragen:

  • Pro Person, nicht pro Haushalt. Eine Zeile für jeden Namen, auch für Begleitungen und Kinder. „Wir essen alles außer Fisch“ hilft der Küche nicht, wenn nur eine von drei Personen keinen Fisch isst.
  • Nach der Strenge fragen. Reicht es, wenn die Zutat nicht im Gericht ist, oder müssen auch Spuren vermieden werden?
  • Dieselbe Frist wie für die Zusage. Wie ihr sie festlegt, steht im Ratgeber Hochzeitsanmeldungen verwalten.

Vorlage für die Antwortkarte

Bitte für jede Person ausfüllen:
Name: ____________________
□ isst alles   □ vegetarisch   □ vegan
Allergien, Unverträglichkeiten oder Sonstiges: ____________________
□ Schon Spuren sind ein Problem

Für Paare und Familien druckt ihr den Block so oft untereinander, wie Personen eingeladen sind. Texte in einem anderen Ton findet ihr in den Formulierungsbeispielen für die Rückmeldung zur Hochzeit.

Vorlage für Hochzeitswebsite, E-Mail oder WhatsApp

Damit beim Essen alles passt: Schreibt uns bei eurer Rückmeldung bitte für jede Person dazu, auch für die Kinder, ob sie vegetarisch, vegan, halal oder koscher isst und ob sie Allergien oder Unverträglichkeiten hat. Bei einer schweren Allergie oder wenn schon Spuren ein Problem sind, meldet euch bitte zusätzlich kurz bei uns. Dann besprechen wir das direkt mit der Küche.

Was sonst noch auf eure Seite gehört, zeigt die Checkliste für die Hochzeitswebsite.

Nachfrage bei schweren Allergien

Wer eine schwere Allergie angibt, bekommt eine kurze persönliche Nachricht oder einen Anruf:

Hallo Lena, danke für deine Zusage! Du hast eine Nussallergie angegeben. Damit wir das mit dem Caterer richtig besprechen können: Geht es um Erdnüsse, um Nüsse wie Haselnuss oder Mandel oder um beides? Sind schon Spuren ein Problem? Und gibt es sonst etwas, das die Küche oder wir am Tag wissen sollten?

Notiert die Antwort möglichst wörtlich und dazu eine Telefonnummer für Rückfragen der Küche.

Fragt ihr online ab, sollte das Formular jede Person einzeln erfassen. Bei Wedding Companion wählt der Gast in der Rückmeldung für jede Person unter „Ernährung“ eine Angabe, etwa vegetarisch, vegan, glutenfrei, laktosefrei, nussfrei, halal oder koscher, und kann Notizen dazuschreiben. Weil es nur eine Angabe pro Person gibt, gehört alles Weitere in die Notizen: mehrere Allergien, welche Nüsse genau, eine Milchallergie (laktosefrei reicht da nicht) und ob schon Spuren ein Problem sind. Sagt das euren Gästen mit einem Satz im Begrüßungstext. Im Dashboard seht ihr für jede Person Gericht, Ernährungsangabe und Notizen.

Die 14 Hauptallergene: Was muss der Caterer angeben?

Caterer, Restaurants, Konditoreien und Bäckereien müssen angeben, welche der 14 Hauptallergene in ihren Speisen stecken, auch wenn das Essen offen serviert wird. So verlangt es die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, kurz LMIV) seit 13. Dezember 2014. Die Liste steht in ihrem Anhang II. In Österreich dürfen Betriebe die Allergene mit Buchstaben abkürzen, wenn eine Legende dabei ist:

CodeAllergen
AGlutenhaltiges Getreide wie Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel
BKrebstiere, etwa Garnelen
CEier
DFisch
EErdnüsse
FSoja
GMilch, auch Laktose
HSchalenfrüchte: Mandel, Haselnuss, Walnuss, Cashew, Pecannuss, Paranuss, Pistazie, Macadamia
LSellerie
MSenf
NSesam
OSchwefeldioxid und Sulfite über 10 mg pro kg oder Liter
PLupinen
RWeichtiere, etwa Muscheln oder Tintenfisch

Was gilt in Österreich, Deutschland und der Schweiz?

Die Pflicht ist in allen drei Ländern ähnlich, nur die Form der Auskunft unterscheidet sich (Stand: Oktober 2026):

LandRechtsgrundlageSo muss der Betrieb informieren
ÖsterreichLMIV und Allergeninformationsverordnung (BGBl. II Nr. 175/2014)Schriftlich oder mündlich durch geschultes Personal mit gut sichtbarem Hinweis, immer auf Basis einer schriftlichen Dokumentation
DeutschlandLMIV und LMIDV, § 4Schriftlich, etwa auf Karte oder Schild, oder mündlich auf Nachfrage mit schriftlicher Aufzeichnung und Hinweis
SchweizLIV (SR 817.022.16), Art. 5Grundsätzlich schriftlich, mündlich nur mit gut sichtbarem schriftlichem Hinweis und wenn das Personal die Angaben schriftlich hat oder eine Fachperson direkt Auskunft geben kann

Die Pflicht betrifft Allergene, die als Zutat verwendet werden. Spuren gelten in Österreich laut Wirtschaftskammer nicht als Zutat. In der Schweiz muss laut LIV (Art. 5 Abs. 1 Bst. f) bei offen angebotenen Speisen nicht auf unbeabsichtigte Vermischungen hingewiesen werden. Ob die Küche Spuren ausschließen kann, müsst ihr also eigens fragen.

Private Gastgeber trifft die Pflicht in der EU nicht: Die LMIV gilt für Lebensmittelunternehmer (Art. 1 Abs. 3), und gelegentliches Kochen und Servieren durch Privatpersonen fällt laut ihrem Erwägungsgrund 15 nicht darunter. Backen Verwandte für das Kuchenbuffet oder grillen Freunde, muss niemand Allergene angeben. Umso wichtiger ist, dass ihr selbst nachfragt. Ob die Ausnahme auch in der Schweiz gilt, beantwortet im Zweifel die kantonale Lebensmittelkontrolle.

Diese Fragen stellt ihr dem Caterer

Die Fragen gelten genauso für Wirt oder Hotelküche, wenn ihr im Gasthaus oder Hotel feiert:

  1. Bekommen wir für jedes Gericht eine Allergenliste, auch für Brot, Saucen, Buffet und Mitternachtsjause?
  2. Können Sie bei schweren Allergien Spuren ausschließen oder nur zusagen, dass das Allergen nicht als Zutat verwendet wird?
  3. Wie bereiten Sie Sondergerichte zu: eigenes Brett, eigene Pfanne, eigenes Frittierfett?
  4. Wie kennzeichnen Sie Sonderteller, damit sie am richtigen Platz landen?
  5. Beschriften Sie das Buffet mit den Allergenen jedes Gerichts?
  6. Welche Speisen und Desserts enthalten Alkohol?
  7. Wer aus Ihrem Team ist am Abend für Allergiefragen zuständig?
  8. Bis wann brauchen Sie die endgültige Liste?

Lasst euch die Antworten schriftlich geben, etwa per E-Mail. Zögert ein Caterer bei „frei von“, ist das kein schlechtes Zeichen: Die Wirtschaftskammer rät Betrieben ausdrücklich zur Vorsicht, wenn Gäste fragen, ob ein Gericht frei von einem Allergen ist.

Hochzeitsmenü vegetarisch, vegan oder glutenfrei: Eigenes Gericht oder für alle?

Für wenige Gäste reicht ein eigenes vegetarisches, veganes oder glutenfreies Gericht. Ein Gang, der für alle passt, spart dagegen Sonderteller und Verwechslungen.

  • Vegetarisches Wahlgericht. Beim gesetzten Menü ist eine der Hauptspeisen vegetarisch, und die Gäste wählen bei der Rückmeldung. Dafür müsst ihr die Wahl einsammeln, und der Service muss jeden Teller richtig zuordnen. Wie viele Gerichte zur Wahl sinnvoll sind, steht im Ratgeber zur Menüauswahl.
  • Ein Gang für alle. Ist Suppe oder Dessert zugleich vegan und glutenfrei, deckt ein Gericht mehrere Wünsche ab. Sonderteller braucht es dann nur noch beim Hauptgang.
  • Ganz vegetarisch oder vegan. Gibt es für alle vegetarisches oder veganes Essen, braucht nur noch bei Allergien jemand ein eigenes Gericht. Damit niemand überrascht ist, schreibt das Menü vorab auf eure Hochzeitsseite.
  • Buffet. Jedes Gericht bekommt ein Schild mit seinem Namen, dem Hinweis vegetarisch oder vegan und den Allergenen. Schriftliche Allergenangaben empfiehlt auch die Wirtschaftskammer gerade beim Buffet. Gästen mit schweren Allergien bringt die Küche besser einen eigenen Teller, weil Vorlegebesteck zwischen den Schüsseln wandert.

Vegan heißt nicht allergenfrei: Vegane Gerichte können Soja, Nüsse, Sesam oder Gluten enthalten. Für Gäste mit Allergien zählt die Allergenliste, nicht das Etikett.

Halal, koscher, ohne Alkohol: Wie fragt ihr respektvoll nach?

Fragt den Gast, was er braucht, statt selbst Regeln nachzulesen, denn wie streng jemand halal oder koscher isst, ist von Mensch zu Mensch verschieden.

  • Offen fragen. „Was dürfen wir für dich einplanen, damit du gut essen kannst?“ kommt besser an als eine Liste mit Verboten.
  • Halal. Klärt mit dem Caterer, ob er Fleisch mit Halal-Zertifikat beziehen und getrennt zubereiten kann. Geht das nicht, sagt es dem Gast ehrlich und fragt, ob ein vegetarisches Gericht passt.
  • Koscher. Fragt, wie streng der Gast es hält und wie er es bei anderen Feiern löst. Erst dann klärt ihr mit dem Caterer, was möglich ist.
  • Alkohol im Essen. Saucen, Desserts und Torten können Wein, Likör oder Rum enthalten. Lasst euch sagen, in welchen Speisen Alkohol steckt. Das betrifft auch Kinder und Schwangere.
  • Alkoholfrei anstoßen. Plant für den Sektempfang und die Trinksprüche ein alkoholfreies Getränk ein, das genauso festlich aussieht, und lasst es gleich mit auf die Tabletts stellen.

Hochzeitstorte, Agape und Mitternachtsjause: Unverträglichkeiten nicht vergessen

Die Allergien eurer Gäste betreffen alles, was an dem Tag gegessen wird: Torte, Agape, Kuchenbuffet, Candybar und Mitternachtsjause gehören auf dieselbe Liste wie das Menü.

  • Hochzeitstorte. Kommt die Torte von einer Konditorei und nicht vom Caterer, kennt sie dessen Liste nicht. Gebt die Allergien selbst weiter, am besten schon bei der Verkostung. Nüsse stecken auch in Marzipan (aus Mandeln), Nougat und Krokant. Geht die Torte nicht ohne ein Allergen, fragt nach einem eigenen Dessert für die betroffenen Gäste.
  • Agape oder Sektempfang. Fingerfood bekommt kleine Schilder mit den Allergenen, denn bei Häppchen fragt kaum jemand nach. Wie ihr Gäste einladet, die nur zur Agape kommen, steht im Ratgeber Einladung nur zur Agape.
  • Selbstgebackenes. Für Verwandte und Freunde, die Kuchen beisteuern, gilt in der EU keine Kennzeichnungspflicht. Bittet sie, die Zutaten auf ein Kärtchen zu schreiben und es neben den Kuchen zu stellen.
  • Mitternachtsjause. Würstel mit Senf und Gebäck oder Käsebrote: Senf, Gluten und Milch sind schon drei der 14 Hauptallergene. Die Jause gehört in die Allergenliste des Caterers.

Wie gebt ihr die Allergieliste an Caterer und Service weiter?

Gebt der Küche eine eigene, kurze Allergieliste mit Tisch, Name, Allergie und Strenge, sortiert nach Tischen, und besprecht sie vorab mit der Person, die am Abend den Service leitet.

Die vollständige Liste mit der Menüwahl pro Platz beschreibt der Ratgeber zur Menüauswahl. Die Allergieliste ergänzt sie und enthält nur die Gäste mit Einschränkungen. Ein Eintrag kann so aussehen:

Tisch 4, Platz 2: Lena Huber. Hauptgang vegetarisch. Allergie gegen Erdnuss und Haselnuss, schon Spuren sind ein Problem. Rückfragen an Lena (Telefon: ____________) oder an die Trauzeugin.
  • Markierung auf der Tischkarte. Ein dezentes Symbol, das ihr mit dem Caterer vereinbart, zeigt, wo der Sonderteller hingehört. Was es bedeutet, steht nur auf der Liste.
  • Besprechung vor dem Essen. Bittet den Caterer, die Liste mit allen Kellnerinnen und Kellnern durchzugehen, auch mit Aushilfen.
  • Eine Ansprechperson. Trauzeugin oder Trauzeuge kennt die Liste und beantwortet am Tag die Fragen der Küche. Ihr selbst seid an dem Abend schwer zu erreichen.
  • Endgültige Fassung mit Datum. Absagen und späte Zusagen ändern die Liste. Schickt nach der Frist eine letzte Version mit Datum, damit klar ist, welche gilt.

Kinder mit Allergien: Was ihr mit den Eltern klärt

Bei Kindern fragt ihr die Eltern direkt und lasst den Kinderteller vom Caterer eigens prüfen, denn Kinder lesen keine Schilder und greifen am Buffet selbst zu.

  • Fragt für jedes Kind einzeln, auch bei Geschwistern.
  • Lasst euch die Allergene des Kindertellers geben. Klassische Panier besteht aus Mehl, Ei und Bröseln. Fragt also, womit paniert und worin frittiert wird.
  • Süßigkeiten auf den Tischen und die Candybar sind bei Nussallergie heikel. Stellt Süßigkeiten ohne Nüsse getrennt auf und beschriftet sie.
  • Notfallmedikamente bringen die Eltern selbst mit. Die Ansprechperson für den Tag weiß, welches Kind betroffen ist, und wenn es eine Kinderbetreuung gibt, kennt auch sie die Allergien.

Allergien sind Gesundheitsdaten: Was ihr speichert und wann ihr löscht

Fragt nur ab, was die Küche braucht, gebt die Liste nur an die weiter, die kochen und servieren, und löscht sie nach der Hochzeit, denn Allergien sind Gesundheitsdaten.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zählt Gesundheitsdaten zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten, ebenso Daten, aus denen religiöse Überzeugungen hervorgehen (Art. 9 Abs. 1). Auch halal oder koscher verrät also etwas, das nicht alle wissen müssen. Für ausschließlich persönliche oder familiäre Tätigkeiten gilt die DSGVO nicht (Art. 2 Abs. 2 lit. c), für den Caterer und für Online-Dienste, die ihr nutzt, aber schon.

Für Betriebe in der Schweiz gilt das Datenschutzgesetz (DSG), das Daten über die Gesundheit und über religiöse Ansichten ebenfalls als besonders schützenswert einstuft (Art. 5). Das alles ist ein Hinweis, keine Rechtsberatung.

  • Keine Diagnosen abfragen. „Was darfst du nicht essen?“ reicht. Warum, muss niemand erklären.
  • Nichts öffentlich machen. Nicht auf die Hochzeitswebsite, nicht in große WhatsApp-Gruppen, nicht als Aushang in der Location.
  • Nur an die, die sie brauchen. Caterer, Konditorei, die Ansprechperson für den Tag und gegebenenfalls die Kinderbetreuung.
  • Nach der Hochzeit löschen. Die Adressen für die Dankeskarten könnt ihr behalten, die Allergieangaben löscht ihr. Bittet auch den Caterer, seine Liste zu löschen.

Kurz zusammengefasst: Was tun bei Unverträglichkeiten?

  • Mit der Rückmeldung abfragen, pro Person, auch für Kinder und Begleitungen.
  • Kästchen für vegetarisch und vegan, eine Zeile für Allergien und die Frage nach Spuren.
  • Bei schweren Allergien persönlich nachfragen und eine Telefonnummer notieren.
  • Vom Caterer eine Allergenliste pro Gericht verlangen und eigens nach Spuren fragen.
  • Torte, Agape, Selbstgebackenes und Mitternachtsjause auf dieselbe Liste setzen.
  • Eine Allergieliste nach Tischen an Küche und Service geben und eine Ansprechperson festlegen.
  • Die Liste nur an die weitergeben, die sie brauchen, und nach der Hochzeit löschen.

Quellen

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