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Heiraten in Italien als Österreicher: Unterlagen und Ablauf

Als Österreicher in Italien heiraten, ob in Südtirol oder am Gardasee: Ehefähigkeitszeugnis, Ablauf, Sprache, Gebühren und die Meldung der Ehe daheim.

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Kurz gesagt

Als Österreicher könnt ihr in Italien standesamtlich heiraten und braucht dafür vor allem das Ehefähigkeitszeugnis, das ihr frühestens sechs Monate vor der Trauung bei einem österreichischen Standesamt beantragt (74 Euro, Stand Oktober 2026). Getraut werdet ihr von der italienischen Gemeinde vor zwei Trauzeugen, in Südtirol auch auf Deutsch, sonst auf Italienisch und bei Bedarf mit Dolmetsch. Die Ehe gilt auch in Österreich, nach der Hochzeit meldet ihr sie mit der internationalen Heiratsurkunde einem Standesamt daheim.

Als Österreicher könnt ihr in Italien standesamtlich heiraten, und die Ehe gilt auch daheim. Zuständig ist die Gemeinde (Comune) am Trauungsort. Aus Österreich braucht ihr vor allem ein Ehefähigkeitszeugnis, das jedes österreichische Standesamt ausstellt. In Südtirol könnt ihr euch auch auf Deutsch trauen lassen, sonst wird auf Italienisch getraut, bei Bedarf mit Dolmetsch. Nach der Hochzeit meldet ihr die Ehe einem Standesamt in Österreich.

Unten findet ihr Vorlagen für die Anfrage an die Gemeinde und eine Checkliste zum Abhaken. Gebühren und Regeln: Stand Oktober 2026.

Können Österreicher in Italien standesamtlich heiraten?

Ja, Österreicher können in Italien standesamtlich heiraten, und die Ehe ist in Österreich gültig. Der Grund: Für eine Ehe im Ausland genügen die Formvorschriften des Trauungsorts (§ 16 Abs. 2 IPR-Gesetz). Getraut werdet ihr vom Standesbeamten der italienischen Gemeinde, österreichische Botschaften und Konsulate trauen nicht. Ein Aufgebot (pubblicazioni) braucht ihr in Italien nur, wenn einer von euch dort wohnt (Art. 116 Codice civile) oder Italiener ist.

Standesamtlich getraut wird nur im Rathaus oder an Orten, die die Gemeinde per Beschluss als Trauungsort bestimmt hat, etwa in einer Burg (Art. 106 Codice civile, Art. 3 DPR 396/2000). Im Hotelgarten geht die standesamtliche Trauung also nur, wenn die Gemeinde genau diesen Ort freigegeben hat.

Gleichgeschlechtliche Paare können in Italien nicht heiraten, sondern eine eingetragene Partnerschaft (unione civile) eingehen. Wie die Partnerschaft danach in Österreich eingetragen wird, klärt ihr vorher mit dem Standesamt.

Die Alternative: Standesamt in Österreich, freie Trauung in Italien. Die freie Trauung hat keine rechtliche Wirkung, dafür bestimmt ihr Ort, Sprache und Ablauf selbst.

Heiraten in Italien als Österreicher: Ablauf Schritt für Schritt

Die Reihenfolge ist in jeder italienischen Gemeinde dieselbe, nur die Fristen legt jede selbst fest:

  1. Bei der Gemeinde anfragen, sobald ihr Ort und Wunschtermin kennt: freie Termine, Trauungsorte, Gebühr für Paare ohne Wohnsitz, Unterlagen, Sprache. Vorlagen auf Italienisch und Deutsch stehen unten.
  2. Termin fixieren. In Riva del Garda am Gardasee etwa vergibt die Gemeinde die Termine in der Reihenfolge der Anfragen, verbindlich ist ein Termin erst nach Zahlung der Gebühr (Infoseite der Gemeinde, Stand November 2024).
  3. Zwei Trauzeugen fragen und, falls nötig, einen Dolmetsch suchen. Oft will die Gemeinde Kopien ihrer Ausweise, Riva del Garda etwa von beiden Trauzeugen und vom Dolmetsch.
  4. Frühestens sechs Monate vorher das Ehefähigkeitszeugnis beantragen, bei Bedarf auch die internationale Geburtsurkunde. Beim selben Termin klärt ihr gleich den Familiennamen.
  5. Die Unterlagen bis zur Frist der Gemeinde schicken. Die Originale nehmt ihr zur Trauung mit.
  6. Vor der Trauung bei der Gemeinde erklären, dass keine Ehehindernisse bestehen. In Riva del Garda unterschreibt ihr das am Hochzeitstag 10 bis 15 Minuten vorher, andere Gemeinden wollen euch dafür an einem eigenen Termin davor sehen. Fragt das, bevor ihr die Anreise bucht.
  7. Nach der Trauung die internationale Heiratsurkunde holen und einem Standesamt in Österreich vorlegen.

Vorlagen: Anfrage an die Gemeinde auf Italienisch und Deutsch

Schickt die Anfrage per E-Mail an das Standesamt (Ufficio di Stato Civile) eurer Wunschgemeinde. Für Gemeinden außerhalb Südtirols auf Italienisch:

Oggetto: Richiesta di informazioni per un matrimonio civile

Spettabile Ufficio di Stato Civile,
siamo una coppia di cittadini austriaci residenti in Austria e vorremmo sposarci con rito civile nel vostro Comune il [data], verso le [ora]. Vi chiediamo cortesemente di farci sapere:
1. se la data è disponibile e in quali sale o luoghi si può celebrare il matrimonio,
2. quali documenti dobbiamo presentare ed entro quando (come cittadini austriaci possiamo richiedere il certificato di capacità matrimoniale plurilingue previsto dalla Convenzione di Monaco del 1980),
3. se è necessario un interprete e quali documenti occorrono per l'interprete e per i testimoni,
4. quando dobbiamo presentarci in Comune prima della cerimonia,
5. qual è la tariffa per le coppie non residenti e come si paga.

Grazie in anticipo e cordiali saluti
[Nomi, numero di telefono]

Für Südtirol dieselbe Anfrage auf Deutsch, mit der Frage nach der Sprache der Trauung:

Betreff: Anfrage zu einer standesamtlichen Trauung am [Datum]

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir sind österreichische Staatsbürger mit Wohnsitz in Österreich und möchten am [Datum] gegen [Uhrzeit] in Ihrer Gemeinde standesamtlich heiraten. Bitte teilen Sie uns mit:
1. ob der Termin frei ist und in welchen Räumen oder an welchen Orten die Trauung möglich ist,
2. welche Unterlagen wir bis wann vorlegen müssen (wir können das mehrsprachige Ehefähigkeitszeugnis nach dem Münchner Übereinkommen von 1980 beantragen),
3. ob die ganze Trauung auf Deutsch gehalten werden kann und welche Unterlagen Sie von den Trauzeugen brauchen,
4. wann wir vor der Trauung persönlich ins Standesamt kommen müssen,
5. wie hoch die Gebühr für Paare ohne Wohnsitz in der Gemeinde ist und wie wir sie bezahlen können.

Vielen Dank und freundliche Grüße
[Namen, Telefonnummer]

Was braucht man zum Heiraten in Italien? Die Unterlagen aus Österreich

Zum Heiraten in Italien braucht ihr aus Österreich vor allem das Ehefähigkeitszeugnis. Es bestätigt, dass ihr nach österreichischem Recht heiraten dürft, und ist der Nachweis, den Italien von Ausländern verlangt.

  • Wo: bei jedem Standesamt in Österreich (oesterreich.gv.at). Ältere Infoseiten, etwa die des Generalkonsulats Mailand, nennen noch das Standesamt am Wohnsitz oder Wien-Innere Stadt. Ihr müsst persönlich hingehen. Kann einer von euch nicht mitkommen, unterschreibt er das Formular „Erklärung zur Ermittlung der Ehefähigkeit“.
  • Wann: frühestens sechs Monate vor der Trauung. Das Zeugnis gilt sechs Monate ab Ausstellung (§ 17 Personenstandsgesetz 2013). Verschiebt sich die Hochzeit über diese Frist hinaus, braucht ihr ein neues.
  • Kosten: 74 Euro für das Verfahren. Legt ihr ausländische Urkunden vor, kommen 119 Euro dazu, zusammen also 193 Euro (§ 14 TP 17 Gebührengesetz, oesterreich.gv.at, Stand Oktober 2026).
  • Mitbringen: Lichtbildausweis, Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, bei Hauptwohnsitz im Ausland einen Wohnsitznachweis. Nach einer früheren Ehe oder eingetragenen Partnerschaft auch deren Urkunde und den Scheidungs- oder Aufhebungsnachweis mit Rechtskraftvermerk oder die Sterbeurkunde.

Österreich und Italien sind Vertragsstaaten des Münchner Übereinkommens von 1980 über Ehefähigkeitszeugnisse. Es sieht ein mehrsprachiges Formular vor, das auch Italienisch enthält, und ein Zeugnis auf diesem Formular braucht in Italien keine Beglaubigung. Fragt beim Standesamt ausdrücklich danach. Auch für Geburtsurkunde, Meldezettel oder Staatsbürgerschaftsnachweis braucht ihr keine Apostille: Die EU-Urkundenverordnung (EU) 2016/1191 befreit seit dem 16. Februar 2019 öffentliche Urkunden unter anderem zu Geburt, Ehe samt Ehefähigkeit, Wohnsitz und Staatsangehörigkeit davon.

Was die Gemeinde sonst noch will, ist von Ort zu Ort verschieden. Meran verlangt laut Antragsformular von Paaren ohne Wohnsitz in Italien das Ehefähigkeitszeugnis und eine Ausweiskopie, Eppan auch internationale Geburtsurkunden und Wohnsitzbescheinigungen. Laut oesterreich.gv.at kann die italienische Gemeinde das Zeugnis wegen eines Abkommens auch direkt beim Standesamt in Österreich anfordern. Ob sie das tut, fragt ihr am besten bei der Gemeinde nach.

Wenn einer von euch Italiener ist, etwa aus Südtirol

Dann braucht es ein Aufgebot. Lebt der italienische Partner in Österreich und ist er im AIRE eingetragen, dem Register der Italiener im Ausland, läuft das Aufgebot über die Konsularabteilung der Italienischen Botschaft in Wien: Termin per E-Mail ausmachen, vor Ort unterschreiben. Laut Botschaft dauern die Prüfungen mindestens 30 Arbeitstage, heiraten könnt ihr vom 4. bis zum 180. Tag nach der Veröffentlichung. Dann stellt das Konsulat eine Vollmacht (delega) für das Standesamt eurer Trauungsgemeinde aus, bei einer kirchlichen Trauung für den Pfarrer. Vom österreichischen Partner verlangt es die internationale Geburtsurkunde, das mehrsprachige Ehefähigkeitszeugnis, den Staatsbürgerschaftsnachweis, eine Ausweiskopie und den Meldezettel. Lebt der italienische Partner in Italien, macht ihr das Aufgebot in seiner Wohngemeinde. Heiratet ihr in einer anderen Gemeinde, ersucht die Wohngemeinde die Trauungsgemeinde schriftlich, euch zu trauen (Art. 109 Codice civile).

Familienname nach der Hochzeit: Erklärung in Österreich

Ohne Erklärung behaltet ihr beide euren bisherigen Familiennamen. Für Österreicher gilt beim Namen immer österreichisches Recht, auch bei einer Hochzeit in Italien.

Einen gemeinsamen Namen oder Doppelnamen erklärt ihr bei einem österreichischen Standesamt, beim italienischen geht das nicht (Generalkonsulat Mailand). Zur Wahl stehen der Familienname eines von euch, ein gemeinsamer Doppelname aus beiden Namen oder der gemeinsame Name, den einer von euch mit Bindestrich um seinen bisherigen Namen ergänzt (§ 93 ABGB). Bestimmen könnt ihr den Namen nur einmal (§ 93b ABGB).

Das Generalkonsulat schreibt, die Erklärung müsse vor der Trauung abgegeben werden. Nach dem geltenden § 93 Abs. 2 ABGB können aber auch Ehegatten den Namen bestimmen, und laut Stadt Wien geht das jederzeit nach der Eheschließung, wenn ihr beide persönlich am Standesamt seid. Am einfachsten klärt ihr es trotzdem gleich beim Termin fürs Ehefähigkeitszeugnis.

Heiraten in Südtirol: Standesamt, Sprache und Kosten

In Südtirol könnt ihr euch auf Deutsch trauen lassen, das Verfahren folgt aber italienischem Recht. Ämter und Gemeinden müssen im Verkehr mit den Bürgern Deutsch und Italienisch gewährleisten (Autonome Provinz Bozen). Im Antragsformular der Stadtgemeinde Meran steht entsprechend, ein Dolmetsch sei nur nötig, wenn Braut oder Bräutigam weder Italienisch noch Deutsch versteht. Fragt trotzdem nach, ob die ganze Trauung auf Deutsch gehalten wird.

Bevor ihr Location und Hotel bucht, klärt mit der Gemeinde, ob und wann sie Paare ohne Wohnsitz traut. Italienische Medien berichteten im Sommer 2026, etwa il Dolomiti am 10. Juli, dass einzelne Südtiroler Gemeinden solche Trauungen begrenzen, zum Beispiel auf bestimmte Wochentage oder eine Höchstzahl im Jahr. Die Berichte nennen unterschiedliche Zahlen. Klappt es nicht, bleibt die Alternative von oben: Standesamt daheim, freie Trauung in Südtirol.

Paare ohne Wohnsitz in der Gemeinde zahlen oft mehr. Zwei Beispiele:

Gemeinde und TrauungsortOhne WohnsitzMit Wohnsitz
Eppan, Bürgermeisterzimmer, während der Dienstzeit500 Eurokostenlos
Eppan, Bürgermeisterzimmer, außerhalb der Dienstzeit650 Euro150 Euro
Meran, Gemeindesaal im Rathaus, Dienstag bis Freitag300 Eurokostenlos
Meran, Landesfürstliche Burg, Dienstag bis Freitag600 Euroermäßigt

Die Eppaner Preise gelten 2026 laut Beschluss des Gemeindeausschusses Nr. 417 vom 20. August 2024. Den höheren Tarif zahlen dort nicht ansässige oder ausländische Bürger. Für eine Trauung im Lanserhaus kommen rund 350 bis 400 Euro Miete dazu. Die Meraner Zahlen stammen aus Infoblatt und Antragsformular der Stadtgemeinde. Die Burg ist von Dreikönig bis Ostern geschlossen.

Heiraten am Gardasee und im übrigen Italien: Dolmetsch, Trauzeugen, Gebühren

Am Gardasee und im übrigen Italien wird in der Regel auf Italienisch getraut. Versteht einer von euch kein Italienisch, braucht ihr einen Dolmetsch, der vor der Trauung schwört, treu zu übersetzen (Art. 13 und 66 DPR 396/2000). Meist bringt ihr ihn selbst mit. Ob es ein professioneller Dolmetsch sein muss oder ein Freund mit guten Italienischkenntnissen reicht, fragt ihr bei der Gemeinde.

  • Trauzeugen: Ihr braucht zwei, Verwandte dürfen es sein (Art. 107 Codice civile).
  • Wer euch traut: der Bürgermeister oder jemand, dem er die Aufgabe überträgt, für Trauungen auch italienische Staatsbürger, die in den Gemeinderat gewählt werden könnten (Art. 1 DPR 396/2000). Ein Freund mit italienischer Staatsbürgerschaft kann euch also trauen, wenn der Bürgermeister zustimmt. Freunde ohne italienischen Pass können es nicht.
  • Gebühren: legt jede Gemeinde selbst fest, etwa nach Saal, Uhrzeit und Wohnsitz. Am Gardasee hat also jede Gemeinde ihre eigenen Tarife. Fragt nach dem Tarif für „coppie non residenti“ und was ein Trauungsort außerhalb des Rathauses kostet.

Güterstand: italienisches oder österreichisches Recht?

In ganz Italien, auch in Südtirol, könnt ihr bei der Trauung den Güterstand festlegen. Ohne Erklärung gilt nach italienischem Recht Gütergemeinschaft (Infoblatt Meran). Maßgeblich ist für euch aber die EU-Güterrechtsverordnung (EU) 2016/1103: Ohne Rechtswahl gilt das Recht des Staates, in dem ihr nach der Hochzeit den ersten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt habt (Art. 26). Wer danach in Österreich lebt, hat also in der Regel österreichisches Güterrecht. Besitzt einer von euch eine Wohnung oder ein Unternehmen, lasst euch vorher von einem Notar beraten.

Kirchlich heiraten in Italien: Gilt das auch standesamtlich?

Ja, in Italien kann die katholische Trauung zugleich die standesamtliche sein (Konkordatsehe), anders als in Österreich, wo kirchliche Trauungen vor den Behörden keine Rechtsgültigkeit haben (§ 15 Ehegesetz, oesterreich.gv.at). Die Diözese Bozen-Brixen schreibt, die kirchliche Ehe werde nach italienischem Gesetz ins Standesregister übertragen. Sind beide Partner Ausländer, reicht statt eines standesamtlichen Aufgebots die vorherige Meldung beim Standesamt, mit Reisepass und Ehefähigkeitszeugnis.

Die kirchlichen Unterlagen laufen über die Pfarre an eurem Wohnsitz, auch wenn ihr woanders heiratet. Meldet euch dort, wenn möglich, mindestens drei Monate vorher an (oesterreich.gv.at). Die Diözese Bozen-Brixen rät, etwa ein Jahr vorher mit der Planung zu beginnen, und schreibt eine Ehevorbereitung vor.

Nach der Hochzeit: die Ehe in Österreich melden

Als österreichische Staatsbürger müsst ihr die Ehe einem Standesamt in Österreich melden (§ 35 Abs. 3 PStG 2013), direkt oder über eine österreichische Vertretung im Ausland, laut Außenministerium so bald wie möglich.

  1. Holt euch bei der Gemeinde die internationale Heiratsurkunde, also den mehrsprachigen Auszug („estratto plurilingue dell'atto di matrimonio“).
  2. Legt sie einem Standesamt in Österreich vor. Eine Apostille braucht sie in der EU nicht. Ob das Standesamt noch andere Unterlagen will, fragt ihr am besten vorher.
  3. Wollt ihr noch einen gemeinsamen Familiennamen, erklärt ihn beim selben Termin. Dafür müsst ihr beide persönlich hingehen.

Heiraten in Italien als Deutsche oder Schweizer

Seid ihr aus Deutschland oder der Schweiz, läuft die Trauung in Italien genauso ab, nur das Ehefähigkeitszeugnis bekommt ihr nach den Regeln eures Landes. Laut den Deutschen Vertretungen in Italien verlangen italienische Standesämter von Deutschen in der Regel eine Geburtsurkunde auf internationalem Vordruck und ein Ehefähigkeitszeugnis vom Standesamt des aktuellen oder letzten Wohnsitzes in Deutschland. Wer nie in Deutschland gewohnt hat, bekommt es vom Standesamt I in Berlin. Schweizer brauchen laut EDA, Schweizer Vertretung in Italien ein Schweizer Ehefähigkeitszeugnis, das beide Brautleute persönlich bei der zuständigen Zivilstandsbehörde beantragen. Lieber in Österreich heiraten? Wie das für deutsche Paare geht, steht im Ratgeber Heiraten in Österreich als Deutsche.

Gäste in Italien: Anreise, Unterkunft und alle Infos auf einer Seite

Bei einer Hochzeit in Italien reisen fast alle Gäste an, deshalb brauchen sie die Infos früher als bei einer Feier daheim:

  • Anreise: Bahnhof, Flughafen, Parkplätze und der Weg vom Hotel zur Trauung.
  • Unterkunft: ein paar Hotels in der Nähe, mit Zimmerkontingent und Buchungsfrist. Wie das geht, steht im Ratgeber Unterkunft für Hochzeitsgäste.
  • Antwortfrist: Setzt sie vor die Frist eures Zimmerkontingents, dann wisst ihr rechtzeitig, wie viele Zimmer ihr wirklich braucht. Formulierungen dafür findet ihr im Ratgeber Hochzeitsanmeldung formulieren.
  • Tagesablauf: Uhrzeiten von Trauung, Empfang und Essen. Fragt die Gemeinde, wie viele Personen in den Trauungssaal passen, und schreibt dazu, wer zur Trauung kommt und wer erst zur Feier.
  • Kleidung: Schreibt beim Dresscode dazu, ob draußen gefeiert wird. Am Gardasee kann es im Sommer sehr heiß sein, auf einer Südtiroler Alm am Abend kühl.
  • Essen: Kocht ein italienischer Caterer, gebt ihm Menüwahl und Unverträglichkeiten pro Person in einer klaren Liste. Wie ihr das abfragt, steht im Ratgeber Unverträglichkeiten bei der Hochzeit abfragen.
  • Sprache: Nehmt die Sprache, die die meisten Gäste lesen, und nennt den anderen eine Ansprechperson, die beide Sprachen spricht.

Bei den Formalitäten hilft euch Wedding Companion nicht, bei den Gästen schon: Eure Hochzeitsseite zeigt Trauung und Feier mit Karte, Tagesablauf, Unterkünfte, Transport, Dresscode und die Kontakte der Trauzeugen, in einer Sprache, die ihr wählt (Deutsch, Englisch oder Italienisch). Gäste antworten ohne Konto und ohne App, mit einem Gericht pro Gang und ihren Ernährungswünschen, und ihr exportiert die Antworten als CSV für den Caterer. Was sonst noch auf die Seite gehört, zeigt die Checkliste für die Hochzeitswebsite.

Checkliste für die Hochzeit in Italien

  • Gleich zu Beginn: Termin, Trauungsort und Gebühr von der Gemeinde schriftlich bestätigt, Gebühr bezahlt
  • Frühestens sechs Monate vorher: Ehefähigkeitszeugnis beim Standesamt in Österreich beantragt, am Hochzeitstag noch gültig
  • Beim selben Termin: Familienname erklärt oder die Erklärung für nach der Rückkehr eingeplant
  • Bis zur Frist der Gemeinde: weitere Unterlagen geschickt, etwa internationale Geburtsurkunde oder Wohnsitznachweis, dazu Ausweiskopien von Trauzeugen und Dolmetsch, wenn sie das verlangt
  • Vor dem Buchen der Anreise: mit der Gemeinde geklärt, ob ihr die Erklärung vor der Trauung am Hochzeitstag oder an einem eigenen Termin davor abgebt
  • Am Hochzeitstag dabei: alle Originale und Reisepass oder Personalausweis von euch beiden
  • Am Hochzeitstag dabei: zwei Trauzeugen mit Ausweis, dazu ein Dolmetsch mit Ausweis, wenn ihr außerhalb Südtirols heiratet und einer von euch kein Italienisch versteht
  • Nach der Rückkehr: internationale Heiratsurkunde beim Standesamt in Österreich vorgelegt

Quellen

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